Kurznachrichten: Kampagne "Operation Uebernahme" - mehr Infos unter www.operationuebernahme.de !

Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV)

 
Die "6 großen W" zur JAV-Wahl
 
Was?
Die JAV ist dazu da, um sich für die Interessen von Auszubildenden und jungen Beschäftigten einzusetzen. Dazu zählen insbesondere das Engagement für eine hohe Ausbildungsqualität, die Durchsetzung aller Tarifverträge und Rechte der Auszubildenden sowie der Einsatz für eine Übernahme nach der Ausbildung im erlernten Beruf.
 
Wer?
Wahlberechtigt zur Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV) sind sowohl alle Arbeitnehmer/innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - jugendliche Arbeitnehmer/innen - als auch diejenigen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zur Wahl kandidieren dürfen alle Beschäftigten, die maximal 24 Jahre jung sind, auch wenn sie ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben.
 
Wann?
Der § 64 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bestimmt einen festen Wahlzeitraum, in dem alle zwei Jahre die Wahlen durchzuführen sind. Der Wahltag muss in den Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November eines jeden geraden Jahres (z. B. 2006, 2008, 2010 usw.) fallen. Wenn zu diesem Zeitpunkt keine JAV gewählt werden konnte, ist auch eine Wahl außerhalb dieses Zeitraums möglich.
 
Wo?
Eine JAV ist zu wählen, wenn in einem Betrieb in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigt sind.
 
Wie lang?
Die regelmäßige Amtszeit der JAV beträgt zwei Jahre. Findet eine Wahl weniger als ein Jahr vor der nächsten regulären Wahl statt, verlängert sich die Amtszeit der JAV bis zur übernächsten regulären Wahl.
 
Warum?
Wer als Beschäftigte/r seine Dinge selbst regeln will, kommt nicht weit. Wer aber zur JAV geht, hat gute Chancen. Denn die JAV wird vom Betriebsrat und der Gewerkschaft unterstützt. Nur gemeinsam sind wir stark! Außerdem besucht die JAV Seminare, um topfit zu sein, wenn es um Themen der Auszubildenden geht.
 
 

Bildung für die JAV

 
JAV-1-Seminar "Grundlagen der JAV-Arbeit"

Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildenden-Vertretung (JAV) nach dem Betriebsverfassungsgesetz und der dazugehörigen Rechtsprechung. Unsere Themen und Inhalte: 

Freistellung über § 37,6 BetrVG nach Beschluss des Betriebsrats. Anmelden könnt ihr euch unter der jeweiligen Seminarnummer bei gisela.ikert(at)igmetall.de (Verwaltungsstelle Frankfurt am Main) bzw. bei cornelia.nebel(at)igmetall.de (Verwaltungsstelle Wiesbaden-Limburg). Die aktuellen Angebote stehen auf unserer Download-Seite.

 

JAV-2-Seminar "Anti-Chaos-Training"

Du hast das JAV-1-Seminar "Grundlagen der JAV-Arbeit" besucht und erste Erfahrungen mit der JAV-Tätigkeit gesammelt. Doch trotzdem läuft nicht alles rund bei dir / bei euch: 

Wenn du einen oder mehrere der Punkte ankreuzen kannst, bist du genau richtig in diesem Seminar! Wir zeigen auf, wie die JAV-Arbeit systematisch und erfolgreich organisiert werden kann, wie Kommunikation effektiv gestaltet werden kann u. ä.

Freistellung über § 37,6 BetrVG nach Beschluss des Betriebsrats. Anmelden könnt ihr euch unter der jeweiligen Seminarnummer bei gisela.ikert(at)igmetall.de (Verwaltungsstelle Frankfurt am Main) bzw. bei cornelia.nebel(at)igmetall.de (Verwaltungsstelle Wiesbaden-Limburg). Die aktuellen Angebote stehen auf unserer Download-Seite.


Weitere Seminare und Termine finden sich auf unserer Download-Seite (regionale Termine), www.bildungswerkrheinmain.de (regionale Termine) und www.igmetall.de (bezirksweite und bundesweite Termine).

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